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Brauche ich ein Testament?

Wenn Sie kein Testament haben, gilt bei Ihrem Tod die > gesetzliche Erbfolge. Es erben dann Ihr Ehepartner und die nächsten Verwandten nach den gesetzlichen Quoten; sind keine Angehörigen vorhanden, geht Ihr Vermögen an den Staat.

Sie brauchen also kein Testament,

  • wenn die > gesetzliche Erbfolge exakt Ihren Wünschen entspricht und Sie keine zusätzlichen Regelungen wünschen oder

  • wenn Sie über keinerlei Vermögen verfügen und es ausgeschlossen ist, dass Sie jemals zu Vermögen kommen werden, und wenn Sie kein minderjähriges Kind haben, für das Sie den Vormund selbst bestimmen möchten.

Nur durch ein Testament können Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, z.B.

  • an eine(n) Freund(in) oder Lebensgefährten/in etwas vererben,

  • entferntere Verwandte oder Schwiegerkinder zu Erben einsetzen,

  • die gesetzlich vorgesehenen Quoten ändern,

  • jemanden enterben,

  • jemandem den Pflichtteil entziehen,

  • jemandem einen konkreten Gegenstand vermachen,

  • den Staat von der Erbfolge ausschließen,

  • eine gemeinnützige Organisation bedenken,

  • eine Stiftung von Todes wegen gründen,

  • Testamentsvollstreckung anordnen.

Ein Testament ist ratsam bei Besonderheiten wie

  • Patchworkfamilien,

  • Unternehmerfamilien,

  • Vermögen im Ausland (insbesondere Grundstücken),

  • minderjährigen Erben,

  • > behinderten oder geschäftsuntüchtigen Angehörigen,

  • besonderen persönlichen Interessen,

  • unerwarteten Veränderungen in der Familienstruktur.