| Mediation in der Erbengemeinschaft
Oft haben die Mitglieder einer Erbengemeinschaft es schwer, miteinander zu reden. Dabei wären gute Gespräche wichtig: es ist innerhalb kurzer Zeit vieles zu regeln und zu entscheiden. Hier ist eine Mediation besonders hilfreich und stellt die Weichen gleich von Anfang an richtig.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Testament mehrere Menschen zu Miterben des Verstorbenen berufen wurden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Erbengemeinschaft alle wichtigen Entscheidungen einstimmig (!) trifft. Die dafür erforderliche gute Kommunikation unter einander fehlt aber oft oder ist zumindest schwierig. Dieses Kommunikationsproblem lässt sich durch eine Mediation lösen.
An einer Erbengemeinschaft sind oft Menschen beteiligt, die schwierige Erfahrungen mit einander gemacht haben oder befürchten: Geschwister, Kinder aus verschiedenen Beziehungen, Stiefeltern, eventuell familienfremde Freunde des Erblassers. Manche haben schon zu Lebzeiten des Verstorbenen um dessen Anerkennung, Zuneigung und Aufmerksamkeit miteinander gekämpft. Einige sind erschrocken oder empört darüber, wie andere mit dem Todesfall umgehen. Wenn wichtige Entscheidungen aber verzögert werden, wird die Abwicklung quälend und manche Vermögensgegenstände verlieren an Wert.
Eine Mediation steuert die notwendigen Entscheidungsprozesse: in einer sicheren Gesprächsathmosphäre und auf neutralem Boden werden die Gespräche mit und von der Mediatorin in hilfreiche Bahnen gelenkt. Die Mitglieder der Erbengemeinschaft beantworten Fragen, die ihnen vorher oft nie gestellt wurden, und bekommen oft überraschende Einsichten. Die Mediation vermindert das Risiko einer Eskalation und erhöht die Chancen auf eine zügige und friedliche Aufteilung des Erbes.
Für unverbindliche Informationen über die Kosten und freie Termine rufen Sie mich gerne an. 
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