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Vertretung vor Gericht
Erfahrungsgemäß lassen sich zwar die meisten erbrechtlichen Angelegenheiten ohne Rechtsstreit klären, aber wenn die Ansichten über eine gerechte Lösung zu weit auseinander liegen und eine Mediation abgelehnt wird oder ohne Ergebnis bleibt, ist eine Klärung vor Gericht oft unumgänglich.
Ich vertrete Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht oder im streitigen Verfahren vor dem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht, sowohl in Hamburg als auch auf Wunsch bundesweit.
Inhaltlich geht es dabei z.B. um
- Streit über die Wirksamkeit oder den Inhalt eines Testaments
- Auskunfts- und Zahlungsklagen bei Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass
- Vermächtnisansprüche
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
Die Kosten richten sich nach den gesetzlichen Gebührentabellen. Vor dem Nachlassgericht trägt in der Regel jeder seine Anwaltskosten selbst. In der streitigen Gerichtsbarkeit dagegen müssen die Gesamtkosten aller Instanzen am Ende von demjenigen getragen werden, der den Prozess verliert.
Wenn Ihre finanziellen Verhältnisse schwierig sind, kann staatliche Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Bei hohen Streitwerten ist auch eine Finanzierung durch einen privaten Prozesskostenfinanzierer (gegen Erfolgsbeteiligung) denkbar.
Es gibt nur sehr wenige Fachanwälte für Erbrecht. Aufgrund meiner hohen Spezialisierung und langjährigen Berufserfahrung unterstütze ich gerne auch Anwaltskollegen bei der Bearbeitung ihrer erbrechtlichen Gerichtsverfahren. 
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