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Erbrechtliche Beratung
Wenn Sie Fragen haben zu einem Erbfall, wenn Sie Post bekommen haben vom Nachlassgericht, einem (Mit)Erben oder einem Pflichtteilsberechtigten, wenn Sie vor einem problematischen Testament stehen oder bei sonstigen erbrechtlichen Fragen, dann können Sie sich bei mir über die Rechtslage erkundigen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. Auf Wunsch ist auch ein Telefontermin möglich.
"Erstberatung"
Manchmal reicht schon ein ausführliches Gespräch, damit Sie wissen, wie Sie weiter vorgehen sollen. In diesem Beratungsgespräch schildern Sie mir die Situation, wir sehen uns gemeinsam die vorhandenen Unterlagen an, Sie stellen mir Ihre Fragen und erhalten Antworten sowohl zur Rechtslage als auch aufgrund meiner Berufserfahrung zu möglichen weiteren Entwicklungen. Wenn sich Ihr Anliegen damit schon klären lässt, handelt es sich um eine sogenannte "Erstberatung".
Eine Erstberatung kostet kraft Gesetzes maximal 190,-- € + Mwst. (brutto 226,10 €). Diese Kosten werden, falls Sie rechtsschutzversichert sind, von Ihrer Versicherung meistens übernommen. Bitte bringen Sie Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer und nach Möglichkeit auch die Deckungsschutzzusage mit zu unserem Termin, falls ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen soll.
Sollte sich nach der Erstberatung herausstellen, dass Sie weitere Leistungen von mir in Anspruch nehmen wollen, mache ich Ihnen gerne ein Angebot mit Kostenvoranschlag.
Weitere Beratung
Oft sind zusätzliche Beratungsleistungen sinnvoll und notwendig, z.B. wenn viel Material gesichtet werden muss, wenn wichtige Unterlagen erst später auftauchen oder erst noch besorgt werden müssen und vor allem, wenn sich die übrigen Beteiligten anders verhalten als erhofft.
Oder wenn Sie im Interesse des Familienfriedens nicht von Anfang an mit einem Anwalt auftreten möchten, biete ich Ihnen an, dass ich zunächst im Hintergrund bleibe, gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie entwickle, Ihnen telefonisch oder persönlich Verhaltensratschläge gebe und Schriftstücke in Ihrem Namen vorbereite. Denkbar ist auch, dass Sie schon einen Anwalt Ihres Vertrauens eingeschaltet haben, aber gerne eine zweite Meinung einholen möchten.
Solche Tätigkeiten werden nach Absprache abgerechnet, üblicherweise nach Stundensätzen oder in Anlehnung an die gesetzliche Wert-Tabelle. 
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