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Berliner Testament

Mit einem Berliner Testament sichern sich Ehepartner in erster Linie gegenseitig ab, teilweise zu Lasten der Kinder, teilweise aber auch zu deren Gunsten:

Wenn ein Ehepartner stirbt und es kein Testament gibt, haben nach der gesetzlichen Erbfolge die Kinder einen Anspruch darauf, kurzfristig das halbe Vermögen des Verstorbenen zu bekommen. Besteht der Nachlass hauptsächlich in Sachwerten, z.B. in dem bisher gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus, muss der verwitwete Ehepartner einem Verkauf zustimmen oder anderweitig Geld aufbringen, um die Kinder auszuzahlen. Das wollen viele Eheleute nicht.

Für diese Situation gibt es eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten, eine davon ist das sogenannte "Berliner Testament":

Ein Berliner Testament ist ein gemeinsames Testament der Ehepartner, mit dem Sie sich zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen, die Kinder also im ersten Schritt enterben, und gleichzeitig bestimmen, dass die Kinder das gesamte Vermögen beider Ehepartner nach dem Tod des zweiten Ehepartners zu gleichen Teilen erben. Der verwitwete Ehegatte kann dann z.B. in dem Haus wohnen bleiben und den geerbten Nachlass für den eigenen Lebensbedarf verbrauchen. Die Kinder bekommen nur das, was übrig bleibt.

Ein Berliner Testament regelt also gleich zwei Todesfälle und ist ein Vertrag zwischen den Eheleuten: dem zuerst Sterbenden wird versprochen, dass die (gemeinsamen) Kinder die Erben des überlebenden Ehepartners werden, egal was nach dem Tod des zuerst verstorbenen Ehepartners passiert. Der zuerst Sterbende verlässt sich darauf, dass sowohl sein eigenes Vermögen als auch das Vermögen des Ehepartners an die eingesetzten Schlusserben geht und nicht an Fremde wie beispielsweise einen neuen Ehepartner.

Das Berliner Testament birgt Risiken:

  • die enterbten Kinder können ihren Pflichtteil geltend machen,
  • die erbschaftsteuerlichen Freibeträge der Kinder bleiben ungenutzt,
  • die vertragliche Bindung ist dem verwitweten Ehepartner oft nicht bewusst und kann ihn oder sie reuen.

Oft wird neu geheiratet, manchmal kommen Kinder dazu. Es kommt auch vor, dass der verwitwete Ehepartner durch eine neue Heirat oder eine andere Erbschaft zu großem Vermögen gelangt und darüber anderweitig testieren möchte. Manchmal überwirft sich eins der Kinder mit dem verwitweten Elternteil oder gerät auf die schiefe Bahn. Oder umgekehrt pflegt eines der Kinder den verwitweten Elternteil aufopferungsvoll und soll dafür besonders belohnt werden.

Das Berliner Testament will also – wie jedes Testament – gut durchdacht werden.